Kitas kennenlernen / Tag der offenen Tür
Die städt. Kita „Fliegenpilz“ in Dansweiler lädt am 06.11.2026 in der Zeit von 15.00 Uhr – 16.30 Uhr zum Kennenlernen ein. Unser Angebot richtet sich an Kinder ab 3 Jahren. Wir bitten um telefonische Anmeldung. 02234801979
Die Kita St. Martinus lädt noch ein zweites Mal zum Tag der offenen Tür ein. Am Montag, den 26.10.2026 von 16-17 Uhr können alle Interessierten Familien mit Ihrem Kind vorbeikommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ihre Wunscheinrichtung ist hier nicht aufgeführt?
Grund hierfür ist, dass ein Tag der offenen Tür entweder nicht angeboten wird oder bereits stattgefunden hat. Auch kann es sein, dass uns die Einrichtung den Termin nicht mitgeteilt hat. Wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Kindertageseinrichtung.
Anmeldeverfahren für die Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Pulheim zum Kindergartenjahr 2027/2028 (01. August 2027)
Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim haben sich auf den folgenden zeitlichen Rahmen bei dem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt.
Online-Anmeldezeitraum: ab Geburt des Kindes
Anmeldeschluss im Kita-Navigator: 01.11.2026
Bis zu diesem Datum müssen alle Vormerkungen für die Wunscheinrichtungen von den Eltern online im Kita-Navigator vorliegen. Im Anschluss treffen sich in den jeweiligen Stadtteilen die Kindertageseinrichtungsleitungen, um die Verteilung der Plätze abzustimmen.
Versand der Platzzusagen: 27.11.2026
An diesem Datum werden die Platzzusagen von allen Kindertagesstätten versendet. Sobald die Erziehungsberechtigten die Platzannahme bestätigen, stimmen die Kita-Leitungen umgehend den Termin mit den Erziehungsberechtigten für die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ab. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Erziehungsberechtigten alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Masernschutzimpfung) vorlegen können. Nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages betätigt die Kita-Leitung sofort den Vertragsbutton im Kita-Navigator, damit das Kind nicht mehr in den Wartelisten der anderen Kindertagesstätten erscheint!
Achtung: Es werden keine Absagen verschickt!
Rückmeldung zum Platzangebot: 11.12.2026
Die Eltern müssen bis spätestens 11.12.2026 die Kita darüber informieren, ob sie den angebotenen Platz annehmen. Sollte bis zu diesem Termin keine Rückmeldung bei der Kita eingehen, wird der Platz sofort einem anderen Kind angeboten. Nach Platzannahme erfolgt die umgehende Unterzeichnung und Betätigung des Vertragsbuttons im Kita-Navigator (siehe auch „Versand der Platzzusagen“).
Erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages besteht Rechtssicherheit über die Vergabe eines Kita-Platzes!
Start des Nachrückverfahrens: 08.01.2027
Sollten Sie bis zum 31.03.2027 noch kein Platzangebot erhalten haben, wenden Sie sich bitte für die Unterstützung bei der Vermittlung einer Betreuung an das Jugendamt.
Jugendamt der Stadt Pulheim
Alte Kölner Str. 26, Rathauscenter, 50259 Pulheim
Betreuung in Kindertageseinrichtungen:
Service-Stelle Tel.: 02238/808-675 E-Mail: kita-platzvergabe@pulheim.de
(telefonische Service-Zeiten: Mittwoch und Freitag zu den Öffnungszeiten des Rathauses)
Betreuung in der Kindertagespflege:
Service-Stelle Tel.: 02238/808-560 E-Mail: kindertagespflege@pulheim.de
(Service-Zeiten: Täglich zu den Öffnungszeiten des Rathauses)
Support Kita-Navigator:
Service-Stelle Tel.: 02238/808-622 E-Mail: service-kita-navigator@pulheim.de
(telefonische Service-Zeiten: Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr)
Vergabekriterien für Kita-Plätze in städtischen Einrichtungen
Liebe Eltern,
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 17.09.2026 wurde beschlossen, dass ab dem Kita-Jahr 2027/2028 die Vergabekriterien in städtischen Kitas geändert werden.
Die Vergabe soll transparent, bedarfsgerecht und gleichzeitig für Eltern und Einrichtungen nachvollziehbar und praktikabel erfolgen. Daher werden zukünftig drei Entscheidungen voneinander getrennt:
I. Vergabe eines Betreuungsplatzes
II. Feststellung des Betreuungsumfang
III. Vergabe bei begrenzten Kapazitäten
Damit wird verhindert, dass Kriterien für die Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung gleichzeitig automatisch über den benötigten Betreuungsumfang entscheiden.
I. Vergabe eines Betreuungsplatzes
Priorisierung der Kriterien:
1. Kinderschutz und außergewöhnliche Notlage Höchste Priorität erhalten Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist oder eine außergewöhnliche familiäre Not- oder Gefährdungslage besteht.
Beispiele:
• Todesfall eines Elternteils oder Geschwisters
• stark lebensbedrohliche/einschränkende Krankheit derselben
• plötzlich auftretende Behinderung
• Ohne 45-Std./Woche-Platz droht Herausnahme des Kindes/der Kinder aus der Familie
• Anderer Grund, der sich klar von den Lebenssituationen anderer Familien abhebt und nur durch Vergabe eines 45.-Std./Woche Platzes behoben/unterstützt werden kann
2. Besonderer Bedarf des Kindes
Ein besonderer Förder-, Inklusions- oder gesundheitlich bedingter Bedarf des Kindes wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung einbezogen. Auch das Alter, sowie der Sprachstand des Kindes finden hier Berücksichtigung (z.B. Zuzug)
3. Geschwisterkind
Kinder werden vorrangig berücksichtigt, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits ein Geschwisterkind dieselbe Einrichtung besucht. Das Geschwisterkriterium wird damit gegenüber der bisherigen Regelung deutlich aufgewertet.
4. Besondere familiäre und soziale Bedarfslage
Berücksichtigt werden insbesondere die individuellen Bedarfe von Alleinerziehenden, sowie besondere familiäre oder soziale Belastungssituationen.
Beispiele:
• die Pflege naher Angehöriger
• erhebliche gesundheitliche Belastungen innerhalb der Familie
• Erwerbs- und/oder Obdachlosigkeit der Sorgeberechtigten
5. Tatsächlicher Erwerbs- und Betreuungsbedarf
Berücksichtigt werden Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium sowie eine konkret bevorstehende Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit. Neben dem Arbeitsumfang können die Lage der Arbeitszeiten, notwendige Fahrtzeiten sowie Schicht-, Bereitschafts- und vergleichbare fremdbestimmte Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
6. Ergänzende Kriterien
Bei ansonsten vergleichbaren Voraussetzungen werden ergänzend insbesondere Wohnortnähe bzw. Erreichbarkeit und sowie das Alter und der Sprachstand des Kindes berücksichtigt.
II. Feststellung des Betreuungsumfangs
Der erforderliche Betreuungsumfang wird unabhängig von der Priorisierung für einen bestimmten Einrichtungsplatz festgestellt. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
a. tatsächliche Arbeitszeiten der Personensorgeberechtigten,
b. Umfang und Lage der Erwerbstätigkeit,
c. notwendige Fahrt- und Pendelzeiten,
d. Schicht-, Bereitschafts- oder vergleichbare Arbeitszeiten,
e. Ausbildung oder Studium mit Nachweis des zeitlichen Aufwands
f. eine konkret bevorstehende Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit,
g. die individuellen Bedarfe von Alleinerziehenden,
h. besondere familiäre oder soziale Belastungssituationen.
Entscheidend sind nicht allein die vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstunden. Maßgeblich ist der tatsächlich aufgezeigte, individuelle Bedarf der Personensorgeberechtigten. Homeoffice ist grundsätzlich als Erwerbsarbeitszeit zu behandeln.
Vergabe bei begrenzten Kapazitäten
Werden mehr tatsächliche Bedarfe festgestellt, als entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, erfolgt eine Priorisierung nach I und II. Sollte darüber hinaus ein gleichwertiger, individueller Bedarf aufgezeigt werden, entscheidet das Losverfahren. Dieses wird dann unter Einhaltung des 4 – Augen – Prinzips in der Einrichtung durchgeführt. Das Losverfahren ist zu dokumentieren. Sollten Familien im Rahmen des Losverfahrens keinen Betreuungsumfang ihrem individuellen Bedarf entsprechend erhalten, werden diese im Nachrückverfahren oder bei freiwerdenden Kapazitäten gesondert berücksichtigt.
Für alle genannten Kriterien ist ein Nachweis vor Abschluss des Vertrages erforderlich. Bitte tragen Sie demnach Sorge dafür, dass zum Zeitpunkt der Platzvergabe alle erforderlichen Unterlagen bei Ihnen vorliegen und diese zum Termin in der Kita mitgebracht werden können.
Diese Kriterien gelten nur für die städtischen Einrichtungen verbindlich , können aber jederzeit von den Einrichtungen Freier Träger übernommen werden.
Die Vergabe der Plätze für Kitas in Freier Trägerschaft obliegen diesen Einrichtungen und Trägern selbst, daher können zum Auswahlverfahren von diesen Einrichtungen von Seiten der Stadt Pulheim keine Aussagen getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jugendamt Pulheim
Achtung:
Bitte füllen Sie die Angaben im Kita-Navigator wahrheitsgemäß aus! Falsche Angaben
(z. B. zum Wohnort, zur Frage „alleinerziehend“ etc.) können dazu führen, dass das Platzangebot zurückgenommen und kein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird.